Die Medien berichten uns ja regelmäßig von den schrecklichen Vergewaltigungen in Indien. Über die diesbezügliche Gesetzeslage in unserem Land erfahren wir nur wenig. Wenn ich die Studie der bff über Schutzlücken in der Anwendung des deutschen Sexualstrafrechts lese, wird mir wirklich schlecht.
Auch wenn ich dafür bin, dass jeder als unschuldig gilt, dessen Schuld nicht bewiesen ist, auch wenn ich weiß, dass Vergewaltigungsvorwürfe missbraucht werden können, dass so etwas im Jahre 2014 in Deutschland Recht ist, überrascht mich doch sehr.
Der bff ist der Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe in Deutschland. In deren Auftrag wurde eine Studie erstellt, die Fallanalysen zu bestehenden Schutzlücken in der Anwendung des deutschen Sexualstrafrechts bezüglich erwachsener Betroffener auswertet.
Die Überschriften der wichtigsten Ergebnisse:
- Täter dürfen sich wissentlich über den erklärten Willen hinwegsetzen. „Nein“ sagen reicht für eine Strafbarkeit nicht aus.
- Die Widerstandsleistung der Betroffenen ist der zentrale Bezugspunkt für eine Strafbarkeit. Die sexuelle Selbstbestimmung muss aktiv verteidigt werden, sie ist nicht voraussetzungslos geschützt.
- Die deutsche Rechtslage wird den realen Situationen, in denen die Übergriffe stattfinden, nicht gerecht.
Da wird es allerhöchste Zeit, was zu ändern!
Mehr Infos dazu finden Sie hier und den vollständigen Text der Studie hier.